Weitere Infos zu Syrien

Eine ausführliche Quellensammlung und Informationen zu weiteren Fällen und zur Menschenrechtslage in Syrien findet ihr auf der Homepage der Hamburger Gruppe 1171

Besuchen Sie auch die Homepage der Koordinationsgruppe - Syrien von amnesty international.

 

Anwar al-Bunni - Politischer Gefangener in Syrien

Anwar al-Bunni ist im 'Adra-Gefängnis nahe Damaskus inhaftiert, seitdem er in unfairen und offenbar politisch motivierten Verfahren vor dem Strafgericht von Damaskus verurteilt worden ist. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der nur wegen der friedlichen Äußerung seiner Überzeugungen in Haft ist. Amnesty International fordert deshalb die sofortige und bedingungslose Freilassung von Anwar al-Bunni.

Anwar al-Bunni wurde im Mai 2006 wegen seiner Beteiligung an der Beirut-Damaskus-Erklärung festgenommen. Dies ist eine Petition, die die Normalisierung der Beziehungen zwischen Libanon und Syrien fordert und die von etwa 300 Syrern und Libanesen unterzeichnet wurde. Im selben Zusammenhang sind auch der Schriftsteller und Journalist Michel Kilo sowie der Englischlehrer Makhmoud Issa festgenommen und zu drei Jahren Haft verurteilt worden, nach deren Ende sie im Frühjahr 2009 freigelassen wurden.

Werden Sie aktiv

Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die sofortige und bedingungslose Freilassung von Anwar al-Bunni fordern, weil er offensichtlich nur aufgrund seiner friedlichen Meinungsäußerungen und seines Eintretens für mehr Demokratie und Menschenrechte in Syrien inhaftiert wurde.
  • Ihre Sorge darüber äußern, dass Anwar al-Bunni nach einem Verfahren vor dem Strafgericht verurteilt wurden, welches nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprach.
  • die syrische Regierung auffordern, umgehend Reformen des Justizsystems einzuleiten, um sicher zu stellen, dass alle Gerichtsverfahren den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen.
  • Ihre Sorge darüber äußern, dass Ragheda `Issa Rafiki im Mai 2007 von ihrer Arbeit als Staatsangestellte der Allgemeinen Gesellschaft für Straßentransport entlassen wurde, offenbar wegen ihrer Beziehung zu Anwar al-Bunni, und daran erinnern, dass ihre Entlassung eine fortwährende Schikane des Menschenrechtsverteidigers Anwar al-Bunni darstellt und eine Diskriminierung wegen der unterstellten politischen Meinung ist. Damit verletzt Syrien seine Verpflichtungen nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politischer Rechte, insbesondere Artikel 22 (Freiheit der Vereinigung) und 26 (Diskriminierungsverbot), sowie seine Verpflichtungen nach Artikel 2 (Arbeit und Beschäftigung) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Schreiben Sie bitte an folgende Adressen:

  • Staatspräsident (Anrede: Your Excellency)
    His Excellency Bashar al-Assad, Presidential Palace, al-Rashid Street, Damascus, Syrian Arab Republic
    Fax: + 963 11 332 3410
  • Innenminister (Anrede: Your Excellency)
    His Excellency Major Sai´d Mohamed Sammour, Ministry of Interior, `Abd al-Rahman Shahbandar Street, Damascus, Syrian Arab Republic
    Fax: + 963 11 222 3428
    E-Mail: somi@net.sy
  • Justizminister (Anrede: Your Excellency)
    His Excellency Ahmed Yunis, Ministry of Justice, al-Nasr Street, Damascus, Syrian Arab Republic
    Fax: +963 11 666 2460
    E-Mail: moj@net.sy
  • Kopie an die Syrische Botschaft (Anrede: Excellenz)
    Botschaft der Arabischen Republik Syrien, S.E. Herrn Hussein Omran, Rauchstr. 25, 10787 Berlin 
    Fax: 030-5017 7311

Hintergrundinformationen

Anwar al-Bunni, Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist, wurde am 24. April 2007 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wegen "Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen" (Artikel 286 des syrischen Strafgesetzbuchs). Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf eine Stellungnahme, die er im April 2006 bezüglich des Todes von Muhammad Shaher Haysas gemacht hatte. Der junge Mann war offenbar in Folge schlechter Behandlung, möglicherweise sogar Folter, in Haft gestorben. Anwar al-Bunni forderte die syrischen Behörden auf, zu beweisen, dass Muhammad Shaher Haysas nicht an den Folgen von Folter und Misshandlung gestorben ist.

Vor seiner Verhaftung wurde der Rechtsanwalt Anwar al-Bunni zum Vorsitzenden eines von der EU finanzierten Menschenrechtszentrums in Damaskus ernannt, des Syrischen Zentrums für Rechtsstudien und Forschung, welches jedoch kurz nach seiner Eröffnung im März 2006 von den Behörden geschlossen wurde. Seit vielen Jahren setzt sich Anwar al-Bunni für politische Gefangene ein und spricht sich gegen Menschenrechtsverletzungen in Syrien aus. Offensichtlich als Folge seiner Menschenrechtsarbeit war er verschiedenen Formen von Schikanierung und Belästigung ausgesetzt und wurde in der Ausübung seines Berufs behindert.

Anwar al-Bunni streitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab. Er hatte während der Verfahren nur ungenügenden Zugang zu seinem Rechtsanwalt. Berichten zufolge wies Anwar al-Bunni die Gerichtsurteile als politisch motiviert zurück. Er weigerte sich, gegen das Urteil Berufung einzulegen, weil er den Prozess und die Verurteilung als "höchst politisch und grobe Verletzung der Meinungs- und Redefreiheit" betrachtete.

Seine Haftbedingungen sind schlecht. Er war erniedrigender Behandlung und Isolationshaft ausgesetzt und erlitt Schläge. Er ist in einer Zelle des 'Adra-Gefängnisses gemeinsam mit mutmaßlichen und verurteilten gewöhnlichen Straftätern statt mit politischen Gefangenen inhaftiert. Syrien verletzt dadurch seine Pflichten nach Artikel 8 der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen. Anwar al-Bunni hatte zeitweise keine angemessene Schlafgelegenheit. Während seiner Untersuchungshaft wurde er am 31. Dezember 2006 von einem kriminellen Häftling angegriffen, der ihn mehrere Treppen hinunterstieß und ihn dann in Anwesenheit von Gefängniswärtern, die nicht zum Schutze al-Bunnis eingriffen, auf den Kopf schlug. Am 25. Januar 2007 schlugen Gefängniswärter Anwar al-Bunni heftig, ließen ihn auf allen Vieren kriechen und rasierten unter Anwendung von Gewalt seinen Kopf.

Kurz nach der Verurteilung Anwar al-Bunnis wurde seine Frau Ragheda `Issa Rafiki am 13. Mai 2007 von ihrer Arbeit als Staatsangestellte der Allgemeinen Gesellschaft für Straßentransport entlassen, offenbar wegen ihrer Beziehung zu Anwar al-Bunni. Amnesty International betrachtet die Entlassung als Teil der fortwährenden Schikane gegen Anwar al-Bunni in Form eines direkten Angriffs auf ein Familienmitglied. Die Entlassung stellt außerdem eine Diskriminierung dar, die auf einer unterstellten politischen Meinung basiert.

Am 1. Mai 2008 wurde Anwar al-Bunni der Preis für gefährdete Menschenrechtsverteidiger der irischen Organisation Front Line verliehen. Seine Frau Ragheda `Issa Rafiki hat den Preis für ihn in Dublin von der irischen Präsidentin Mary McAleese entgegengenommen. Im November 2008 wurde bekannt, dass die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Verhaftung im Oktober 2007 die Inhaftierung al-Bunnis als willkürlich eingestuft hatte, da er wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde und die Standards für freie Verfahren nicht beachtet worden waren.